Erfolgsjahr 2013

2013 war für LGBT-Rechte in Österreich ein besonders erfolgreiches Jahr. Auch im Vorjahr hat das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) wieder historische Erfolge auf dem Weg zur Gleichberechtigung erkämpft.
Seit seiner Gründung im Jahr 1991 arbeitet das RKL für sexuelle Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung. Nach der Beseitigung der homophoben Sonderstrafgesetze, der Schaffung eines gesetzlichen Diskriminierungsschutzes auf Grund einer EU-Richtlinie und der Einführung der eingetragenen Partnerschaft (EP) ging es in den letzten Jahren vor allem um die Beseitigung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren und Regenbogenfamilien.
Stiefkindadoption
So war eingetragenen Paaren jede Adoption von Kindern verboten, sogar der Stiefkindadoption. Während bei heterosexuellen Paaren ein/e PartnerIn das Kind des/der anderen annehmen durfte, auch wenn das Paar nicht verheiratet war, war das allen homosexuellen Paaren (eingetragen und nicht eingetragen) verboten. Wir brachten diese Diskriminierung vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Und dessen Große Kammer hat im Februar letzten Jahres in einem für ganz Europa bahnbrechenden Urteil entschieden, dass homo- und heterosexuelle Paare auch im Kindschaftsrecht nicht benachteiligt werden dürfen (X et al v Austria 19.02.2013).
Daraufhin hat das österreichische Parlament das Verbot der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare aufgehoben. Seit August 2013 dürfen gleichgeschlechtliche PartnerInnen ihre Stiefkinder adoptieren, ganz genauso wie bei heterosexuellen Paaren.
Amtsraumzwang
Zusätzlich erreichte das RKL noch, dass im Zuge dieser Gesetzesänderung noch 15 weitere gesetzliche Benachteiligungen von Regenbogenfamilien beseitigt wurden, sodaß von ursprünglich fast 100 Unterschieden zwischen EP und Ehe (in der Regierungsvorlage 2009) heute „nur“ noch 40 übrig sind.
Einer dieser Unterschiede zwischen EP und Ehe bestand darin, dass eine EP nur in den Amtsräumen geschlossen werden durfte. Eine Ehe kann auch außerhalb begründet werden, beispielsweise in einem Schloß, in einem Hotel, auf einem Schiff, am Riesenrad etc.. Bei der EP war das verboten. Diesen Amtsraumzwang brachten wir im Zuge unserer Klagsoffensive vor den Verfassungsgerichtshof, und dieser hat diese absurde und boshafte Diskriminierung (eine der Bedingungen der ÖVP für ihre Zustimmung zur Einführung der EP) aufgehoben (VfGH 04.07.2013, G 18, 19/2013). Seit Juli 2013 dürfen jetzt auch eingetragene Partnerschaften außerhalb der Amtsräume überall dort begründet werden wo auch Ehen begründet werden.
Rehabilitierung
Obwohl das letzte homophobe Strafgesetz (§ 209 Strafgesetzbuch: Sondermindestaltersgrenze von 18 Jahren für schwule Kontakte gegenüber 14 für Lesben und Heterosexuelle) 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, wurden die zahllosen Opfer der homophoben Strafverfolgung bis heute nicht rehabilitiert oder gar entschädigt. Nachdem weder der Oberste Gerichtshof noch der Verfassungsgerichtshof gewillt waren, daran etwas zu ändern, brachten wir auch diese Diskriminierung vor den Menschenrechtsgerichthsof. Und dieser hat letzten November Österreich wegen der fortgesetzten Speicherung der homophoben Strafurteile im Strafregister einstimmig verurteilt (E.B. v Austria, judg. 07.11.13, 31913/07 ua.).
Damit das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) auch 2014 so erfolgreich für unsere Rechte weiterkämpfen kann (der erste weitere Erfolg hat sich mit der Aufhebung des Samenspendeverbots bereits eingestellt), brauchen wir Eure Unterstützung; durch Mitgliedschaften und Spenden. Wie zuletzt der Fall des zuerst kriminalisierten, dann gemobbten und schließlich vom Land Tirol gefeuerten Hiv-positiven Mannes (siehe www.rklambda.at/dokumente/news_2013/News_de_PA-XTRA295.pdf) eindrucksvoll gezeigt hat, ist Hilfe von außerhalb der Community spärlich gesät. Einmal mehr hat sich erwiesen, dass wir sprichwörtlich verlassen sind, wenn wir uns auf Hilfe von außen verlassen.
Eine Liste der größten Erfolge des RKL und Informationen zu Mitgliedschaft und zur Bankverbindung finden sich auf www.rklambda.at/Erfolge und www.rklambda.at/Mitgliedschaft
Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).
www.graupner.at
www.RKL ambda.at