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Stiefkindadoption seit 1. August

2013-09-10|15:09 · von RKLambda

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Am 5. Juli hat der Nationalrat und am 18. Juli der Bundesrat das Gesetz beschlossen, mit dem, in Umsetzung des von mir erstrittenen Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, die die Stiefkindadoption auch gleichgeschlechtlichen Paaren eröffnet wird. SPÖ, ÖVP, Grüne und Team Stronach stimmten dafür, FPÖ und BZÖ dagegen. Damit können solche Adoptionen ab 1. August bewilligt werden. Die Gesetzesänderung war notwendig, weil im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) die Stiefkindadoption ausdrücklich verboten war. Bei nicht verpartnerten Paaren konnten die Gerichte schon auf Grund des EGMR-Urteils (X ua. gegen Österreich 19.02.2013) Stiefkindadoptionen bewilligen. Bei verpartnerten Paaren war das wegen des ausdrücklichen gesetzlichen Verbots nicht möglich.

Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs sind bindend. Das Gesetz musste daher geändert werden. FPÖ und BZÖ (letzteres mit Ausnahme des Abgeordneten Grosz) stimmten dennoch dagegen und damit für die Verletzung unserer Verfassung. Die FPÖ verlangte gar, Österreich solle die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen.


FPÖ verlangt Austritt aus der Menschenrechtskonvention

Das Gesetz trat am 6. August 2013, rückwirkend zum 1. August 2013, in Kraft. Bewilligt können auch Adoptionsverträge werden, die bereits zuvor geschlossen worden sind. Voraussetzung ist stets, dass die Adoption dem Kindeswohl dient und dass (von besonderen Ausnahmefällen abgesehen) beide leiblichen Elternteile der Adoption zustimmen. Trennen sich eingetragene PartnerInnen so werden künftig für gemeinsame Kinder die gleichen Bestimmungen gelten wie für Ehescheidungen. So muss beispielsweise für einvernehmliche Scheidungen unter anderem eine Vereinbarung über die künftige Obsorge, über die Umgangsrechte und über den Kindesunterhalt vorgelegt werden.

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) erreichte, dass im Zuge des neuen Gestzes auch zahlreiche Diskriminierungen von Regenbogenfamilien im Arbeits- und Sozialrecht beseitigt wurden, wie beispielsweise in der Krankenversicherung, bei der Witwen/Witwerpension und bei der Familienhospizkarenz. Die Liste der Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und EP konnten wir somit weiter deutlich reduzieren, diesmal von 55 auf nun 40 Unterschiede.

Aktuelles stets auf www.RKL ambda.at

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian, Gay, Bi, Trans und Intersex Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation law (ECSOL)

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