EP: Amtsraumzwang ab heute beseitigt - ab 1. November wieder in Kraft

Graupner: "Jüngster RKL-Erfolg beim VfGH endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - aber nur bis 31. Oktober gültig!" Ab 1. November 2013 tritt der Amtsraumzwang für EPs mit dem neuem Personenstandsgesetz wieder in Kraft
"Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehe ich die Veröffentlichung des jüngsten Erfolges unserer RKL-Klagsoffensive im gestrigen Bundesgesetzblatt" erklärte Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL), und führte dazu aus: "Im Rahmen unserer äußerst erfolgreichen Klagsoffensive hat der VfGH schon zahlreiche bösartige Diskriminierungen der Eingetragenen Partnerschaft
(EP) gegenüber der Ehe beseitig, alle davon übrigens aus dem Innenministerium (BMI), wie der Doppelname ohne Bindestrich, das Ja-Wort-Verbot und das TrauzeugInnen-Verbot. Am 4. Juli 2013 hat der VfGH nun bekanntlich auch den Zwang zur EP-Schliessung nur innerhalb der Amtsräume aufgehoben (G 18, 19/2013), dieses Erkenntnis wurde gestern endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell!"
AUFHEBUNG BETRIFFT NUR DAS BISHERIGE PERSONENSTANDSGESETZ
"Erfreulich ist dabei, dass der VfGH seine Spruchpraxis zur EP immer mehr festigt, und, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, und bei der Prüfung von Ungleichbehandlung auf Grund sexueller Orientierung einen sehr strengen Maßstab anlegt" betonte Graupner und kritisierte zugleich:
"Leider bezieht sich die Aufhebung aber nur auf das bisherige Personenstandsgesetz (PStG), das mit Ende Oktober ausläuft. Ab 1.
November 2013 gilt dann das neue Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), das erst letzten Dezember vom Nationalrat beschlossen wurde und die soeben vom VfGH aufgehobene Bestimmung erst recht wieder enthält."
SKURRILES "MONDFENSTER" VON DREI MONATEN WENN NATIONALRAT NICHT HANDELT
Graupner erläuterte: "Dieses Problem kann nur der Nationalrat lösen, indem er rechtzeitig die Streichung der betreffenden Passage auch im neuen PStG 2013 beschliesst! Wenn der Nationalrat nicht rechtzeitig bis Oktober handelt, bleibt allen Paaren die ihre EP außerhalb der Amträume schliessen wollen - etwa in historischen Prachtbauten wie Schlössern, am Riesenrad, in einem Hotel, am eigenen Bauernhof, auf einem Schiff oder an sonstigen würdigen Orten für Ehschliessungen - nur drei Monate Zeit, danach ist dieses skurile "Mondfenster" wieder vorbei."
NATIONALRAT HAT AM 4. JULI DIE CHANCE ZUR RASCHEN REPARATUR LEIDER VERTAN
Bereits ab dem Prüfbeschluss des Verfassungsgerichtshofs, der im Jänner 2013 veröffentlicht wurde, waren die Bedenken der VerfassungsrichterInnen bekannt. Obwohl sich die Bundesregierung erntschlossen hatte, den Amtsraumzwang im Verfahren vor dem VfGH nicht mehr zu verteidigen, hat sie und auch das Parlemnt nichts unternommen, um das Wiederinkrafttreten des Amtsraumzwangs mit 1. November zu verhindern. "Besonders ärgerlich ist, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Erkenntnis am Vormittag des 4. Juli als allererstes seiner letzten Session veröffentlich hat, gerade noch zeitgerecht weil genau an diesem Tag im Nationalrat eine Änderung zum neuen Personenstandsgesetz 2013 anstand, die erst um 21 Uhr beschlossen wurde." stellte Graupner fest und kritisierte "Trotzdem wurde diese gute Gelegenheit nicht genützt: Obwohl nach den uns vorliegenden Informationen der SPÖ-Klub am Nachmittag des 4. Juli noch rechtzeitig einen entsprechenden Abänderungsantrag in 2. Lesung zum Personenstandsgesetz 2013 vorbereitet hatte, legte der ÖVP-Klubobmann persönlich dazu sein Veto ein und verhinderte so eine zeitnahe Reparatur des PStG 2013."
NATIONALRAT MUSS HANDELN UM WEITERE VERURTEILUNG ZU VERHINDEN
Abschließend Graupner daher: "Wir fordern deswegen den Nationalrat auf, insbesondere den ÖVP-Parlamentsklub, hier noch rasch vor der Wahl im Rahmen der zu erwartenden Sondersitzungen dieses Unrecht auch im neuen Personenstandsgesetz 2013 zu reparieren. Die parlamentarischen Mittel dazu sind vorhanden, etwa auch mit Fristsetzunganträgen. Andernfalls drohen mit dem neuen Personenstandsgesetz 2013 weitere VfGH-Verfahren und Verurteilungen durch den VfGH, für die die zuständigen ParlamentarierInnen und Klubs die Verantwortung tragen!"
http://www.RKL ambda.at
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