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Berufungsgericht bestätigt: Pensionskasse muss Witwerpension für homosexuelle Paare zahlen

2013-05-06|23:28 · von RKLambda

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Rechtskomitee LAMBDA (RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.

H.R. war jahrelang bei der Austria Tabak AG angestellt und bezieht von einem Konsortium aus Valida Pension AG und VBV Pensionskassen AG eine entsprechende Betriebspension. Nachdem sein Partner G.W. und er ihre langjährige Partnerschaft eintragen haben lassen, wollte H.R. sichergehen, dass sein Partner, sollte er vor ihm versterben, entsprechend abgesichert ist.

Auf seine Anfrage hin erklärten die Pensionskassen jedoch unmissverständlich und kategorisch, dass sie seinem Partner keine Witwerpension zahlen werden; bloß weil er ein Mann ist und keine Frau. Eine Hinterbliebenenpension stünde nur überlebenden Ehegatten offen. Auch der Hinweis auf die (von RKL-Präsident Graupner erstrittenen) Urteile des EuGH in den Fällen Tadao Maruko v. Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (2008) und Jürgen Römer v Stadt Hamburg (2011) ließ Valida unbeeindruckt.

H.R. klagte und auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien pochten Valida und VBV auf das (vermeintliche) Recht, gleichgeschlechtliche Paare zu benachteiligen. Die beiden gehören zu den bedeutendsten Pensionskassen Österreichs. So fungieren sie nicht nur als Pensionskassen der Austria Tabak AG sondern beispielsweise auch als Pensionskassen mehrerer österreichischer Universitäten, des ORF und der Stadt Graz www.valida.at/DE/%c3%9cber%20Valida/Referenzen/Referenzkunden.aspx).

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die beiden Pensionskassen in die Schranken gewiesen. Hinterbliebenenpension sind auch an überlebende eingetragene PartnerInnen zu bezahlen, unter den gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe wie an überlebende EhepartnerInnen (ASG Wien 10.04.2012, 22 Cga 187/11x, ASG Wien 25.09.2012, 6 Cga 21/12v).

Die Pensionskassen haben gegen diese Urteile berufen. Das Oberlandesgericht hat jedoch nun die Berufung verworfen und die Verurteilung der Valida vollumfänglich bestätigt (OLG Wien 27.03.2013, 7 Ra 102/12i). Das Unionsrecht verbiete klar und deutlich derartige Diskriminierungen. Die Valida kann nun noch, als letzte Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof anrufen.

„Es ist bemerkenswert, dass derart renommierte Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminieren sondern auch noch hartnäckig daran festhalten und sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Klägers Dr. Helmut Graupner, „Und wieder einmal muss ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen“.

www.RKL ambda.at

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