Pensionskassen zu Witwerpensionen verurteilt-Paare sollten klagen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem.
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das jetzt neuerlich als diskriminierend festgestellt. Die VBV Pensionskassen AG muss die Pensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), dessen Präsident Dr. Helmut Graupner den Kläger vertreten hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen. Verpartnerte ArbeitnehmerInnen sollten eine Feststellungsklage erheben.
Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz decken solche Verfahren. Ein rechtskräftiges Urteil bringt Rechtssicherheit und erspart dem/der hinterbliebenen PartnerIn, zusätzlich zur Trauer und allen anderen Problemen auch noch den Prozess um die Witwen/r-Pension führen zu müssen und während dessen Dauer (durch drei Instanzen) keine Zahlungen zu erhalten.
http://www.RKL ambda.at