@ gayboy.at 2013-02-28|12:08:
politisch wirklich interessant wird das alles erst, wenn die ersten Fälle von Trennungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit adoptierten Kindern publik werden. Wenn gleichgeschlechtliche Rosenkriege über das Sorge- Besuchs- und Aufenthaltsrecht los gehen, wenn das Familien- und Jugendwohlfahrtsrecht auf den Plan tritt.
almodovar @ gayboy.at 2013-02-19|23:48:
... und wieder einmal
mußte der EuGh erkennen, dass unterschiedliche behandlung eine ungleichbehandlung darstellt ... schön langsam vermute ich ja, das liegt hierzulande in der "volks_seele" (soferne es eine solche gibt) begründet, immer von außen "motiviert" (*lol*) werden zu müssen bzw. zu WOLLEN und das offensichtliche nicht erkennen zu können ... und übrigens auch: NIE irgendwo dabei, sondern immer nur willenloses opfer (gewesen) zu sein ...
ach, wie "billig" und beschämend
Pro & Contra (Puls 4) mit RKL-Präsident Graupner
RKL-Präsident Graupner war zur Sendung Pro und Contra: "Streit um Adoptionsrecht für homosexuelle Paare: Das Ende der traditionellen Familie?" am Expertentisch eingeladen und diskutierte mit den Gästen am Podium:
Gabriele Heinisch-Hosek, Frauenministerin, SPÖ
Beatrix Karl, Justizministerin, ÖVP
Alfons Haider, Entertainer, Schauspieler und Moderator
Rudolf Gehring, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs, CPÖ
Die Sendung zum Nachsehen:
www.puls4.com/video/austrianews/play/1988462/
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Glawischnig und Schreuder zu Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare:
"Erleichtert" über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zeigt sich Eva Glawischnig, Bundessprecherin und Klubobfrau der Grünen. Der EGMR urteilte am Dienstag, dass die fehlende Möglichkeit einer Stiefkindadoption gleichgeschlechtliche Paare in Österreich im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren diskriminiert. "Das ist ein Schritt in Richtung europäische Normalität und bringt Sicherheit insbesondere für 'mitgebrachte' Kinder und Jugendliche in schwulen und lesbischen Beziehungen. Sie können gerade im schwierigen Fall des Todes eines leiblichen Elternteiles in der gewohnten Familie bleiben. Schwule und lesbische Paar haben damit endlich die Möglichkeit zu einem gleichberechtigten Familienleben", betont Glawischnig. Es sei jedenfalls eine gesetzliche Neuregelung notwendig.
Schreuder fordert Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Grüne werden dementsprechenden Antrag im Nationalrat einbringen
"Das ist ein bemerkenswerter Entscheid", ergänzt Bundesrat Marco Schreuder, Bundessprecher der Grünen Andersrum. "In den letzten Tagen wurde auch in Österreich wieder das Ehe- und Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare diskutiert", erinnert Schreuder: "Frauenministerin Heinisch-Hosek forderte wieder einmal die Gleichstellung, was die SPÖ immer fordert, obwohl sie seit Jahren in der Regierung sitzt. Die ÖVP sieht wieder einmal keinen Handlungsbedarf und will nicht einmal diskutieren. Diese Ideologie-Debatte auf den Rücken von Lesben und Schwulen ist unerträglich."
Schreuder fordert daher die Regierung auf ihre diesbezügliche Politik zu ändern. Zudem kündigt Justizsprecher Albert Steinhauser einen Antrag in der kommenden Nationalratssitzung an, in dem das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet sein wird.
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HOSI Wien begrüßt EGMR-Urteil in Sachen Adoption
"Wir sind hocherfreut über das heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) veröffentlichte Urteil in der Beschwerde /X und andere gegen Österreich"/, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl zur Entscheidung Straßburgs, wonach es eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt, dass - anders als in einer verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft - ein/e Partner/in in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ein leibliches Kind der Partnerin/des Partners nicht adoptieren kann. Er bestätigt damit sein Urteil im Fall Karner gegen Österreich aus 2003, wonach rechtliche Unterscheidungen zwischen hetero- und homosexuellen Lebensgemeinschaften konventionswidrig sind.
"Dies untermauert die Berechtigung unserer langjährigen Forderung an die österreichische Innenpolitik, entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Es ist bedauerlich, dass wieder erst eine Verurteilung Österreichs durch den EGMR notwendig war, damit eine solche Regelung nun endlich umgesetzt wird. Wir rufen daher Regierung und Parlament - und hier insbesondere die ÖVP - auf, nun auch alle anderen gesetzlichen Unterschiede zwischen Eingetragener Partnerschaft (EP) und Ehe zu beseitigen und insbesondere den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin zu ermöglichen", ergänzt HOSI-Wien-Vorstandsmitglied Martina Fink.
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Reaktion der SoHo Salzburg, Georg Djundja, Stv. Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun die fehlende Möglichkeit der Stiefkindsadoption für homosexuelle Paare als diskriminierend. Die Adoption eines Kindes ist homosexuellen Paaren in Österreich nicht erlaubt. Ausgeschlossen ist auch die Adoption des Kindes der Partnerin oder des Partners.
"Diese im Gesetz für eingetragene Partnerschaften von Seiten der ÖVP geforderte Lösung ist diskriminierend und geht an der Lebensrealität der bereits bestehenden "Regenbogenfamilien" vorbei", kritisiert Georg Djundja, stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender der SoHo Salzburg. "Immer mehr Kinder wachsen in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft auf. Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird in Zukunft dazu führen, dass zunehmend Lesben, Schwule und Transgender ihrem Wunsch nach Familiengründung und Kindern nachkommen".
Djundja fordert daher die ersatzlose Streichung des Adoptionsverbots im EPG. "Denn es bedarf einer gleichberechtigten rechtlichen Absicherung aller Kinder, sowohl in heterosexuellen als auch homosexuellen Lebensgemeinschaften."
Völlige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
"Die Ehe muss den bis dato verankerten Sonderstatus verlieren und auch für gleichgeschlechtliche Lebensformen ermöglicht werden. Somit wäre eine völlige Gleichbehandlung und Gleichstellung erreicht", so Georg Djundja.
"Das Thema Gleichberechtigung gehört zum sozialdemokratischen Grundverständnis. Mit der SoHo Salzburg gibt es nun auch in Salzburg eine starke sozialdemokratische Interessenvertretung für Lesben, Schwule und Transgender-Personen. Gesetzliche Rahmenbedingungen, Toleranz und wechselseitiger Respekt müssen gelebt werden. Dafür setzt sich die SPÖ und die SoHo ein", betont der Landesvorsitzende. "Vorurteile müssen abgelegt werden und die weitere Anpassung der gesellschaftlichen Lebensumstände an die Realitäten des 21. Jahrhunderts muss tagtäglich gelebt werden. Das muss auch endlich die ÖVP akzeptieren."
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In einer ersten Reaktion zeigt sich die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger erfreut über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare:
"Mit diesem Urteil wurde ein weiterer Stein auf dem Weg zur völligen Gleichstellung weggeräumt. Jetzt ist die ÖVP gefragt, ihre veraltete Vorstellung von Familie zu überdenken und gesetzlich möglich zu machen, was viele Menschen schon lange leben. Regenbogenfamilien müssen rechtlich abgesichert werden. Daher unterstütze ich die Frauenministerin Heinisch-Hosek in ihrem Anliegen die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen zu ermöglichen."
"Die absolute Gleichstellung ist eine Frage des Menschenrechts und daher gilt es sowohl die Ehe in reformierter Form für gleichgeschlechtlich Liebende zu öffnen und nicht nur die Stiefkind-, sondern vor allem auch die Fremdkindadoption gesetzlich zu erlauben. Die vermeintliche "Familienpartei" ÖVP kann sich nicht länger hinter ihren veralteten Positionen verstecken, sondern muss Verantwortung übernehmen und notwendige Entscheidungen nicht länger an Gerichte auslagern", so Frauenberger abschließend.
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Reaktion des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Straßburg missbilligt das österreichische Verbot der Stiefkindadoption leiblicher Kinder durch Lebenspartnerschaften
Gleichgeschlechtlichkeit allein ist kein Grund das Recht auf Adoption zu verweigern
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall X u.a. v. Österreich (Nr. 19010/07) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.
Bei dem Urteil ging es um die Stiefkindadoption leiblicher Kinder durch zwei lesbische Frauen in Lebenspartnerschaft. Die Stiefkindadoption leiblicher
Kinder durch die Partnerin oder den Partner - in Deutschland seit 2005 zulässig - ist in Österreich verboten.
Der EGMR hat das als Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung gewertet, weil Österreich Stiefkindadoptionen bei unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren zulässt, sie aber Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern verwehrt. Nach Auffassung des EGMR hat die österreichische Regierung nicht dartun können, dass es für ein Kind schädlich ist, von einem gleichgeschlechtlichen Paar großgezogen zu werden oder in rechtlicher Hinsicht zwei Mütter oder zwei Väter zu haben.
Die Entscheidung hat zwar für Deutschland keine unmittelbare Bedeutung. Sie stellt aber völkerrechtlich bindend fest, dass die Gleichgeschlechtlichkeit von Lebenspartnern allein kein Grund ist, ihnen das Recht auf Adoption zu verweigern.
Wir gratulieren unseren Freundinnen und Freunden aus Österreich zu diesem Erfolg.
www.lsvd.de
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