Bundesverfassungsgericht eröffnet Paaradoption für gleichgeschlechtliche Paare
2013-02-19|20:36 · von RKLambda

Der Senat 1 des Bundesverfassungsgerichts
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass das Verbot der Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren grundrechtswidrig ist. Eingetragene Lebenspartner/innen dürfen damit künftig auch Kinder adoptieren, die ihr/e gleichgeschlechtliche/r Partner/in zuvor adoptiert hatte, sodass beide gemeinsam Adoptiveltern sind, wie das bisher Ehepaaren vorbehalten war.
Weitere Informationen und das Urteil im Wortlaut finden sich hier: www.bundesverfassungsgericht.de/aktuell.html
www.RKL ambda.at
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