Frauenberger und Kickert: Verbesserungen für Transgender Personen

Die Stadt Wien setzt Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Transgender Personen und erweitert mit der Broschüre "Trans*Identitäten" ihr Beratungsangebot. Die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger präsentierte nun gemeinsam mit Jennifer Kickert, Gemeinderätin der Wiener Grünen, Alecs Recher (Transgender Europe) und Jo Schedlbauer (Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen, WASt) die Eckpunkte:
"Mit dem inhaltlichen Schwerpunkt zu Transidentitäten macht die Stadt dieses Thema ein Stück weit sichtbarer: Transgender Personen sind mit vielen Vorurteilen und Diskriminierungen konfrontiert. In Wien haben wir den eigenen Wirkungsbereich gründlich durchleuchtet und konnten einige Verbesserungen erreichen," berichtet Frauenberger.
Dazu gehört, dass es in Wien von nun an ausreicht, bei der Personenstandsänderung ein psychotherapeutisches Gutachten vorzuweisen. Bisher war ein psychiatrisches oder klinisch-psychologisches Gutachten von Nöten, was für viele Betroffene einen höheren Aufwand bedeutet hat. Bei der Vornamensänderung auf einen geschlechtsneutralen Namen ist in Wien ab sofort keine Gebühr mehr zu verrichten, wenn als Begründung unzumutbare wirtschaftliche und soziale Nachteile angeführt werden. Begleitend dazu wird die Wiener Antidiskriminierungsstelle gemeinsam mit der Magistratsabteilung 35 (Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt) Schulungen für alle StandesbeamtInnen durchführen, um gut auf die Situation von Transgender Personen eingehen zu können. Wien hat außerdem mit der letzten Novelle als erstes Bundesland im Gleichbehandlungsgesetz und im Dienstrecht Geschlechtsidentität als Grund für Diskriminierung festgeschrieben, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
"Diese Maßnahmen sind wertvolle Verbesserungen im Verwaltungsbereich. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe an gesetzlichen Veränderungen, für die sich Wien auf Bundesebene einsetzen wird. Denn Geschlechtsidentitäten sind so vielfältig wie die Farben des Regenbogens", betont Frauenberger.
"Die Stadt Wien fordert vor allem einen neuen rechtlichen Zugang im Namens- und Personenstandsrecht. Pathologisierende Diagnosen dürfen in Zukunft nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung des Personenstands sein. Transidentität ist keine Krankheit, die Wahl des Vornamens und der rechtlichen Geschlechtsidentität muss frei wählbar sein", fasst Kickert die Forderungen zusammen.
In dieselbe Kerbe schlägt Alecs Recher von Transgender Europe aus Zürich: "Trans-Sein macht einen Menschen nicht psychisch krank. Eine stigmatisierende Diagnose und erschwerte oder unmögliche rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität verletzen jedoch nicht nur Grundrechte, sondern erhöhen auch das Risiko für gesellschaftlichen Ausschluss. Argentinien hat die staatliche Anerkennung des Geschlechts auf Basis des einzig sicheren Indikators gesetzlich eingeführt: das Wissen des Individuums, Mann oder Frau zu sein. Diesem Beispiel gilt es zu folgen, wenn die Menschenrechte auch für Transgender Personen umfassend Geltung haben sollen. Denn eine stigmatisierende psychiatrische Diagnose verletzt die Würde des gesunden Menschen."