Legale Leihmutterschaft

Auch für schwule Paare gibt es legale Wege, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Auch wenn der Verfassungsgerichtshof sich vor einer Entscheidung gedrückt und die Frage der Samenspende auf die lange Bank geschoben hat, können sich lesbische Paare auf legalem Weg ihren Kinderwunsch erfüllen. Abgesehen von der Bechermethode können im Ausland Kinder adoptiert oder künstliche Befruchtung in Anspruch genommen werden. Und für schwule Paare gibt es ebenfalls legale Wege.
Auch Männerpaare können im Ausland adoptieren und die Adoption in Österreich anerkennen lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, dass das Kindeswohl entscheidend sein muss und im Ausland geschaffene Familienverhältnisse anerkannt werden müssen, auch wenn sie nach nationalem Recht nicht zulässig wären.
Und der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Verbot der Leihmutterschaft nur in Österreich gilt. Für Leihmutterschaftvereinbarungen jedoch, die in einem Land getroffen werden, wo diese legal sind, gilt das dortige Recht.
Kindeswohl, nicht nationales Recht, entscheidend
Einer der beiden Partner kann daher beispielsweise in einem US-Bundesstaat, in dem die Leihmutterschaft erlaubt ist, mit einer Frau ein Kind zeugen (beispielsweise durch Samenspende). Wenn die Mutter dann auf die Obsorge verzichtet und dem österreichischen Vater die alleinige Obsorge übertragen wird, erhält das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft. Ist der Vater nicht österreichischer Staatsbürger, lebt aber legal in Österreich, so erhält auch das Kind ein Aufenthaltsrecht.
Wenn schließlich der Partner des Vaters in dem anderen Land sein Stiefkind adoptiert, so kann in Österreich die Anerkennung dieser Adoption beantragt werden. Diese Anerkennung müsste gewährt werden, weil (siehe oben) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, dass bei im Ausland geschaffenen Familienverhältnissen das Kindeswohl der Durchsetzung des nationalen Rechts vorgeht.
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Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).
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