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VfGH: Holländisches Paar klagt Anerkennung ihrer Ehe ein

2013-02-11|07:33 · von RKLambda

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Chretien van der Leest und Edwin Veldt akzeptieren die Herabstufung ihrer Ehe zu einer EP nicht

Rechtskomitee LAMBDA (RKL) setzt Klagsoffensive fort

Chretien van der Leest und Edwin Veldt leben in Tirol und betreiben in St. Jakob in Haus gemeinsam Ferienwohnungen. Die beiden sind niederländische Staatsbürger und sind vor Jahren in den Niederlanden eine eingetragene Partnerschaft eingegangen. Als 2001 die Eheschließung ermöglicht wurde, haben sie geheiratet. Mit Unterstützung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, klagen sie nun die Anerkennung ihrer Ehe in Österreich ein.

Die Unionsbürgerschaft garantiert ihnen, sich in jedem Mitgliedstaat der Union niederzulassen und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Und zwar ohne damit Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

Genau das aber passiert ihnen in Österreich. Während Ehen zwischen einem Mann und einer Frau problemlos und immer als solche in Österreich anerkannt werden, wird ihre in einem EU-Schwesterstaat rechtsgültig geschlossene Ehe in Österreich auf eine eingetragene Partnerschaft herabgestuft, die bei uns bekanntlich nur eine Ehe zweiter Klasse ist. Dieses Downgrading auf ein inferiores Rechtsinstitut basiert überdies bloß auf einem Erlass der Innenministerin, ohne dass es dafür im Gesetz eine Grundlage gäbe. Nach dem Gesetz (§ 17 IPR-Gesetz) ist ihre Ehe in Österreich vielmehr eindeutig als Ehe anerkannt.


Verletzung von Unionsrecht

Das Ehepaar Veldt-van der Leest muss also die Wahrnehmung ihres Freizügigkeitsrechtes in der EU mit einer Herabstufung ihrer rechtsgültig geschlossenen Ehe auf eine untergeordnete EP bezahlen.

Das kann Ehepaare von der Wahrnehmung Ihrer Freizügigkeitsrechte abhalten und verletzt daher Unionsrecht. Das Ehepaar hat sich daher entschlossen, dagegen vorzugehen. Beim Standesamtsverband Fieberbrunn haben sie die Wiederholung ihrer Eheschließung beantragt, um die Zweifel an der Gültigkeit ihrer Ehe in Österreich auszuräumen. Die 1. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz (§ 13) gibt Ehepaaren das Recht auf Wiederholung ihrer Eheschließung, wenn sie Zweifel an der Gültigkeit oder am Fortbestand ihrer Ehe haben.

Der Standesamtsverband Fieberbrunn hat ihnen die Wiederholung ihrer Eheschließung verweigert, der Tiroler Landeshauptmann hat diese Verweigerung bestätigt. Dagegen hat das Ehepaar nun Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, verbunden mit der Anregung auf Vorlage der Sache an den Gerichtshof der Europäischen Union.

„Das Ehepaar ist entschlossen, seinen Fall nötigenfalls bis zu den europäischen Höchstgerichten durchzukämpfen“, stellt der Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) und Rechtsanwalt des Ehepaares, Dr. Helmut Graupner, klar.

www.RKL ambda.at

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