Menschenrechtsgerichtshof: Ungarn muss ausländische Trans Menschen anerkennen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Donnerstag entschieden, dass Ungarn die Grundrechte eines Trans Mannes, der wegen seiner Geschlechtsidentität aus dem Iran flüchten musste, verletzt hat. Grund war, dass das ungarische Standesamt den Eintrag seines korrekten Geschlechtsmerkmals verweigert hatte. Als Grund wurde angegeben, dass der Iraner keine ungarische Geburtsurkunde besitze.
Wie der Gerichtshof in seiner Urteilsbegründung anführte, fehle es in Ungarn an gesetzlichen Regelungen für den Fall, dass ein nicht ungarischer Staatsbürger Name und Geschlechtszugehörigkeit ändern möchte. Zwar hat der ungarische Verfassungsgerichtshof dies bereits bemängelt und den Gesetzgeber zu einer Korrektur aufgerufen. Dies war aber bisher nicht geschehen.
Wie das Urteil aber ergibt, ist das nebensächlich. Mit der Weigerung ist das Recht auf Privat- und Familienleben des Mannes verletzt. Ungarn muss dem Mann nun EUR 6.500,00 zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Das Urteil folgt kurz nachdem Ungarn ein Gesetz verabschiedet hatte, dass in Geburtsurkunden nur noch das "Geschlecht zur Geburt", also das biologische Geschlecht erlaubt. Die Erkenntnis des EGMR wird hier wohl weiteren Klagen gegen dieses Gesetz den Weg ebnen.